Klar geregelt
Wer ist für was zuständig? Im Beziehungsalltag zwischen Wagenhaltern und Eisenbahnverkehrsunternehmen regelt das der AVV
Der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Wagenhaltern und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beim Einsatz von Güterwagen. Er stellt für beide Seiten so etwas wie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ dar. Seit seinem Start im Juli 2006 haben den AVV mehr als 700 Unterzeichner in 20 Ländern unterschrieben. Aktuell rund 600.000 Wagen sind in der Wagendatenbank des AVV registriert. Wer im Schienengüterverkehr tätig ist, kennt das Vertragswerk mit dem etwas sperrigen Namen.