Klar geregelt

Wer ist für was zuständig? Im Beziehungsalltag zwischen Wagenhaltern und Eisenbahnverkehrsunternehmen regelt das der AVV

Der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Wagenhaltern und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beim Einsatz von Güterwagen. Er stellt für beide Seiten so etwas wie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ dar. Seit seinem Start im Juli 2006 haben den AVV mehr als 700 Unterzeichner in 20 Ländern unterschrieben. Aktuell rund 600.000 Wagen sind in der Wagendatenbank des AVV registriert. Wer im Schienengüterverkehr tätig ist, kennt das Vertragswerk mit dem etwas sperrigen Namen.

Ein Vertrag, der sich entwickelt

In den vergangenen 15 Jahren hat sich der AVV kontinuierlich weiterentwickelt. Der VPI hat sich daran maßgeblich beteiligt. Verschiedene international besetzte Arbeitsgremien arbeiten daran, neue Anforderungen beständig in das Vertragswerk zu integrieren. Wir bringen uns hier mit Engagement und Kompetenz ein. Die Grundlage für den multilateralen Vertrag bilden die internationalen Konvention COTIF 1999 und ihre Anlage CUV.

Bildschirmfoto 2021-11-11 um 14.54.13

Den AVV richtig anwenden

Immer wieder richten sich Mitglieder an den VPI und seine Partnerverbände mit Fragen oder strittigen Auslegungen zum Vertragswerk. Der AVV ist keine einfache Lektüre. Um den Sektor hier im Umgang mit dem Vertragsbestimmungen zu unterstützen, hat der VPI in Kooperation mit dem UIP und anderen befreundeten Verbänden ein Schulungsprogramm unter dem Titel „UIP GCU Schooling Programme“ etabliert, das sich reger Nachfrage erfreut. Vermittelt werden sowohl praktische Kenntnisse wie die Durchführung einer Bremsprobe als auch theoretisches Wissen zu den Rechtsfragen. Das Schulungsziel ist mehr Sicherheit in der praktischen Anwendung des AVV im Betriebsalltag.

Fehr-2020

Karl-Heinz Fehr

Justiziar des VPI

T +49 40 226 59 21 - 31