ECM-Zertifizierung
Die ECM-Zertifizierung erfolgt auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779.
Die Gültigkeit einer ECM-Zertifizierung beträgt maximal fünf Jahre. In den dazwischen liegenden Jahren finden jährliche Überwachungsaudits statt. Nach Ablauf von maximal fünf Jahren ist ein Rezertifizierungsaudit vorgeschrieben.
Die Auditoren der VERS führen ECM-Zertifizierungen einzeln oder als Kombiaudit durch. Letzteres geschieht zum Teil im Auftrag akkreditierter Zertifizierungsstellen. Wenn Sie an einem Kombiaudit interessiert sind, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Kombiaudits.
Das Antragsformular für eine ECM-Zertifizierung finden Sie auf der Seite Antragsformulare